Energieaudit DIN EN 16247
Gesetzliche Ausgangslage
Seit dem 22.04.2015 schreibt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Nicht-KMU verpflichtende Energieaudits vor. Es ist jedoch auch mit Blick auf die Zukunft für KMU äußerst attraktiv, ein Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 durchzuführen, da dies die Grundlage für eine zielgerichtete Energieoptimierung bildet.
Vorteile eines Energieaudits:
- Aufzeigen von energieeffizienten Verbesserungspotentialen
- Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen und Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten
- Energie-, CO2- und Kostensenkung
- Nachhaltigkeit durch ressourcenschonenden Umgang der eingesetzten Energieträger
- Hinweise zu attraktiven Förderprogrammen
- Vorschläge für die Umsetzung von energiesparenden Maßnahmen
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
- Steuerersparnis (produzierendes Gewerbe)
- Zertifizierter Abschlussbericht durch unsere BaFa-zugelassenen Spezialisten
Ablauf
- Kostenlose Erstberatung
- Antragstellung der Fördermittel
- Datenerfassung und Betriebsbegehung
- Detaillierte Analyse
- zertifizierter Auditbericht und Präsentation
Wichtig: Das Audit wird erst nach Bestätigung der BAFA-Fördermittel durchgeführt!
Sie als KMU...
… haben Anspruch auf Förderung der Beratungskosten:
- bei Energiekosten bis 10.000 €/Jahr bis zu 80% (max. 1.200 €)
- bei Energiekosten über 10.000 €/Jahr bis zu 80% (max. 6.000 €)
- weitere umfangreiche Förderungen bei der Umsetzung vorgeschlagener Energieeffizienzmaßnahmen
Geringe Investition – hohes Einsparpotential – wertvoller Nutzen für die Umwelt: