Energieaudit DIN EN 16247

Gesetzliche Ausgangslage

Seit dem 22.04.2015 schreibt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Nicht-KMU verpflichtende Energieaudits vor. Es ist jedoch auch mit Blick auf die Zukunft für KMU äußerst attraktiv, ein Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 durchzuführen, da dies die Grundlage für eine zielgerichtete Energieoptimierung bildet.

Vorteile eines Energieaudits:

  • Aufzeigen von energieeffizienten Verbesserungspotentialen
  • Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen und Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten
  • Energie-, CO2- und Kostensenkung
  • Nachhaltigkeit durch ressourcenschonenden Umgang der eingesetzten Energieträger
  • Hinweise zu attraktiven Förderprogrammen
  • Vorschläge für die Umsetzung von energiesparenden Maßnahmen
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Steuerersparnis (produzierendes Gewerbe)
  • Zertifizierter Abschlussbericht durch unsere BaFa-zugelassenen Spezialisten
Shaking Hands
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Ablauf

  • Kostenlose Erstberatung
  • Antragstellung der Fördermittel
  • Datenerfassung und Betriebsbegehung
  • Detaillierte Analyse
  • zertifizierter Auditbericht und Präsentation

Wichtig: Das Audit wird erst nach Bestätigung der BAFA-Fördermittel durchgeführt!

Sie als KMU...

… haben Anspruch auf Förderung der Beratungskosten:

  • bei Energiekosten bis 10.000 €/Jahr bis zu 80% (max. 1.200 €)
  • bei Energiekosten über 10.000 €/Jahr bis zu 80% (max. 6.000 €)
  • weitere umfangreiche Förderungen bei der Umsetzung vorgeschlagener Energieeffizienzmaßnahmen

Geringe Investition – hohes Einsparpotential – wertvoller Nutzen für die Umwelt: