Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können Steuervergünstigungen bei der Strom- und Energiesteuer erhalten.
Weiterhin haben Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Rahmen des sogenannten Spitzenausgleichs unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Rückzahlungen aus den von ihnen entrichteten Strom- und Energiesteuern.
Damit will der Gesetzgeber die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen erhalten.